Eine Windkraftanlage nimmt nach Abschluss der Bauphase eine Fläche von durchschnittlich 0,5 Hektar für den konkreten Windkraftanlagenstandort in Anspruch, der damit nicht mehr dem Wald zu Verfügung steht. Die dauerhaft benötigte Fläche umfasst im Wesentlichen folgende Flächen, die für regelmäßige Wartungsarbeiten und eventuelle Reparaturen (z. B. den Austausch von Großkomponenten) zugänglich und frei von hohem Baumbewuchs bleiben müssen:
- Fundamentfläche: Die eigentliche, meist versiegelte Fläche des Fundaments und der Kranstellfläche, die je nach Anlagentyp etwa 350 bis 500 m² (0,035 bis 0,05 Hektar) ausmacht.
- Kranstellfläche (dauerhaft befestigt): Eine befestigte Fläche von etwa 2.000 m² (0,2 Hektar) oder mehr, die für die Positionierung von Kränen bei größeren Wartungs- oder Reparaturarbeiten (z.B. Austausch von Getriebe oder Rotorblättern) notwendig ist. Diese Flächen verbleiben geschottert oder befestigt als Arbeitsflächen.
- Dauerhafte Zuwegungen/Servicezufahrten: Verbreiterte und befestigte Wege, die es ermöglichen, die Anlage jederzeit mit Servicefahrzeugen und bei Bedarf mit Großtransporten und Kränen zu erreichen.
Für die Bauphase wird eine zusätzliche Waldfläche von durchschnittlich 0,2 – 0,4 Hektar als Arbeits- und Lagerfläche pro Windkraftanlage benötigt. Diese wird nach Abschluss der Baumaßnahmen jedoch wieder aufgeforstet oder rekultiviert und somit wieder zu Waldfläche. Prinzipiell werden die Eingriffe in den Wald auf das absolut notwendige Maß beschränkt und bestehende Freiflächen (z. B. vorhandene Waldwege, Wegeränder, sonstige Freiflächen) berücksichtigt, um nicht unnötig Bäume zu fällen.
Quelle: ForstBW
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