Die Regionalverbände in BadenWürttemberg tragen die Hauptverantwortung für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten im Rahmen der Regionalplanung. Folgende Verfahrensschritte sind hierbei zentral:
- Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie gemäß Klimaschutzgesetz BW (§ 20 KlimaG BW) und dem bundesweiten Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis spätestens 30. September 2025, die mindestens 1,8 % der jeweiligen Regionalverbandsfläche entspricht. [rvhnf.de], [kea-bw.de]
- Die betreffenden Gebiete werden durch ein formelles Planverfahren bestimmt – beginnend mit der Erstellung von Regionalkarte-Entwürfen, gefolgt von Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, sowie abschließender Abwägung und Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung. [region-stuttgart.org], [ostwuerttemberg.org]
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