Windkraftanlagen müssen sich an strenge Lärmschutzregeln halten. Diese sind in der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) festgelegt. In Wohngebieten liegt der Grenzwert bei etwa 35 Dezibel – das ist in etwa so leise wie Flüstern. In Mischgebieten sind rund 45 Dezibel erlaubt, vergleichbar mit normalen Haushaltsgeräuschen. Bevor ein Windpark gebaut wird, prüfen Gutachten genau, ob diese Werte eingehalten werden.

Moderne Windräder sind deutlich leiser als ältere Modelle. Verbesserte Schalldämmung und optimierte Rotorblätter sorgen dafür, dass das Geräusch schon in wenigen hundert Metern kaum wahrnehmbar ist. Außerdem überdecken andere Geräusche wie Wind in den Bäumen oder Straßenverkehr den Klang der Rotoren.

Die Hersteller arbeiten ständig daran, die Anlagen noch leiser zu machen. Forschung und Entwicklung sorgen dafür, dass Windkraft immer leiser und umweltfreundlicher wird.

Weiterführende Infos: Windenergie und Schall – Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg