FAQ
Häufig gestellte Fragen zur nachhaltigen Energieversorgung
und Green Energy GmbH
FAQ
Welche Rolle spielt die Windenergie in der deutschen Energieversorgung?
Die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energieversorgung. Im Jahr 2022 lag der Anteil der Windenergie an der Nettostromerzeugung bei rund 25 %. Etwa die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien stammt aus Windkraftanlagen. Die Windenergie ergänzt sich hierbei hervorragend mit der Photovoltaik, welche insbesondere in den Sommermonaten hohe Stromerträge liefert. Windstrom dagegen, wird vor allem in den Herbst- und Wintermonaten eingespeist – eine entscheidende Phase, da der Strombedarf in dieser Zeit, beispielsweise durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen, deutlich steigt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, den Anteil der Windenergie am Strommix weiter auszubauen. Ende 2022 waren in Deutschland rund 60 Gigawatt installierte Leistung an Land verfügbar. Bis 2030 soll diese Kapazität nahezu verdoppelt werden.
Fragen zur ForstBW Green Energy GmbH
Die ForstBW Green Energy GmbH ist eine 100%-Tochtergesellschaft von ForstBW und wurde am 03.07.2024 in das Handelsregister als Gesellschaft eingetragen.
Die Green Energy wird zukünftig erneuerbare Energieerzeugungsanlagen vornehmlich Wind- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf hauptsächlich landeseigenen Flächen errichten und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Baden-Württembergs leisten. Damit wird der Ausbau der erneuerbaren Energien im Land beschleunigt und gleichzeitig erschließen sich ForstBW zusätzliche Ertragsquellen, um unabhängiger vom Holzverkauf zu werden.
Ziel ist das Gestalten einer lokal akzeptierten Energiewende in enger Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren wie Stadtwerken, Bürgerenergiegenossenschaften und etablierten Projektierern als verlängerte Werkbank, Finanzierungsgeber und Multiplikator für mehr Akzeptanz vor Ort.
Allgemeine Fragen zur Windkraft
Eine Windkraftanlage nimmt nach Abschluss der Bauphase eine Fläche von durchschnittlich 0,5 Hektar für den konkreten Windkraftanlagenstandort in Anspruch, der damit nicht mehr dem Wald zu Verfügung steht. Die dauerhaft benötigte Fläche umfasst im Wesentlichen folgende Flächen, die für regelmäßige Wartungsarbeiten und eventuelle Reparaturen (z. B. den Austausch von Großkomponenten) zugänglich und frei von hohem Baumbewuchs bleiben müssen:
- Fundamentfläche: Die eigentliche, meist versiegelte Fläche des Fundaments und der Kranstellfläche, die je nach Anlagentyp etwa 350 bis 500 m² (0,035 bis 0,05 Hektar) ausmacht.
- Kranstellfläche (dauerhaft befestigt): Eine befestigte Fläche von etwa 2.000 m² (0,2 Hektar) oder mehr, die für die Positionierung von Kränen bei größeren Wartungs- oder Reparaturarbeiten (z.B. Austausch von Getriebe oder Rotorblättern) notwendig ist. Diese Flächen verbleiben geschottert oder befestigt als Arbeitsflächen.
- Dauerhafte Zuwegungen/Servicezufahrten: Verbreiterte und befestigte Wege, die es ermöglichen, die Anlage jederzeit mit Servicefahrzeugen und bei Bedarf mit Großtransporten und Kränen zu erreichen.
Für die Bauphase wird eine zusätzliche Waldfläche von durchschnittlich 0,2 – 0,4 Hektar als Arbeits- und Lagerfläche pro Windkraftanlage benötigt. Diese wird nach Abschluss der Baumaßnahmen jedoch wieder aufgeforstet oder rekultiviert und somit wieder zu Waldfläche. Prinzipiell werden die Eingriffe in den Wald auf das absolut notwendige Maß beschränkt und bestehende Freiflächen (z. B. vorhandene Waldwege, Wegeränder, sonstige Freiflächen) berücksichtigt, um nicht unnötig Bäume zu fällen.
Quelle: ForstBW
Je nach den örtlichen Gegebenheiten beträgt der Abstand zwischen den Windkraftanlagen erfahrungsgemäß ca. 300 m bis 600 m. Dies entspricht einem kalkulatorischen Flächenteiler von ca. 25 bis 30 Hektar je Windkraftanlage. Beispielsweise wäre hiernach auf einer 150 Hektar großen Waldfläche die Errichtung von fünf bis sechs Windkraftanlagen möglich. Quelle: ForstBW
Bei der Planung unserer Projekte legt die Green Energy als 100%-Tochtergesellschaft von ForstBW größten Wert auf eine effiziente und ressourcenschonende Infrastruktur. Dazu gehören die sorgfältige Ausarbeitung der Zuwegungen, der Kabeltrassen sowie aller weiteren notwendigen Einrichtungen. Wo immer möglich, werden bestehende Straßen und Wege genutzt, um Eingriffe in die Natur zu minimieren und den Material- sowie Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten. Durch die forstliche Expertise wird eine waldschonende Parkplanung gewährleistet.
Die Standortwahl für Windenergieanlagen richtet sich maßgeblich nach dem geltenden Planungsrecht. Die Green Energy und ihre Partner konzentrieren sich ausschließlich auf die von den Regionalverbänden ausgewiesenen oder geplanten Vorranggebiete. Grundlage der Auswahl sind fundierte Analysen und behördliche Vorgaben.
Wichtige Kriterien:
- Windpotenzial: Langzeitmessungen, Modellierungen und Referenzdaten bilden die Basis für die Ertragsprognose.
- Netzanbindung: Technische Anschlussmöglichkeiten, Netzkapazität und wirtschaftliche Machbarkeit müssen gegeben sein.
- Planungsrecht: Berücksichtigung von Flächennutzungs- und Regionalplanung, Abstandsregelungen sowie Restriktionsflächen.
- Umwelt- und Artenschutz: Schutz von Brut- und Zugrouten, Biotopstrukturen und Landschaftsbild.
- Immissionsschutz: Einhaltung von Richtlinien zu Schall, Schattenwurf und Eiswurfprävention.
- Erschließung und Bau: Planung von Zufahrten, Bodentragfähigkeit und Logistik für den Transport von Großkomponenten.
Die Regionalverbände in BadenWürttemberg tragen die Hauptverantwortung für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten im Rahmen der Regionalplanung. Folgende Verfahrensschritte sind hierbei zentral:
- Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie gemäß Klimaschutzgesetz BW (§ 20 KlimaG BW) und dem bundesweiten Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis spätestens 30. September 2025, die mindestens 1,8 % der jeweiligen Regionalverbandsfläche entspricht. [rvhnf.de], [kea-bw.de]
- Die betreffenden Gebiete werden durch ein formelles Planverfahren bestimmt – beginnend mit der Erstellung von Regionalkarte-Entwürfen, gefolgt von Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, sowie abschließender Abwägung und Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung. [region-stuttgart.org], [ostwuerttemberg.org]
Die Projektlaufzeit von der Standortsicherung bis zur Inbetriebnahme beträgt üblicherweise 36 bis 60 Monate, abhängig von Planungsrecht, Genehmigungsdauer, Netzanschlussverfügbarkeit, Lieferketten sowie etwaigen Rechtsmitteln. Eine verlässliche Termin- und Meilensteinplanung ist integraler Bestandteil des Projektmanagements.
Die energetische Amortisation beschreibt den Zeitraum, in dem eine Windenergieanlage die Energiemenge erzeugt, die für ihre Herstellung, Errichtung, Betrieb und Rückbau benötigt wird. Bei modernen Onshore-Windenergieanlagen beträgt dieser Zeitraum in der Regel zwischen 2,5 und 11 Monate, abhängig von Standortbedingungen und Anlagengröße.
Da die technische Lebensdauer einer Anlage üblicherweise 20 bis 25 Jahre beträgt, erzeugt sie während ihres Betriebs ein Vielfaches der für ihre Herstellung eingesetzten Energie. Dies führt zu einem sehr hohen Netto-Energieertrag und macht Windenergie zu einer der effizientesten Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien.
Quelle: Umweltbundesamt
Die Energiewende stellt Deutschland vor große Herausforderungen – insbesondere im Süden, wo Windkraft bislang kaum genutzt wurde. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes und dem Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs ist nun klar: Jede Region muss ihren Beitrag leisten. Für Süddeutschland bedeutet das den verpflichtenden Ausbau der Windenergie. Um diesen Schritt attraktiv zu gestalten, sieht die Gesetzgebung höhere Einspeisevergütungen für Standorte mit geringerer Windhöffigkeit vor. Durch die derzeit gezielte Förderung von Windenergie im Süden wird die technologische Weiterentwicklung der Anlagen beschleunigt, was dazu beiträgt, dass die Windenergie mittel und langfristig noch konkurrenzfähiger wird. Darüber hinaus ist die Notwendigkeit offensichtlich: Der schleppende Netzausbau in den Süden und das wachsende Nord-Süd-Gefälle bei der Stromerzeugung machen eine regionale Stärkung der Windkraft unverzichtbar, um den süddeutschen Wirtschaftsraum zu erhalten. Technologische Entwicklungen haben die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Moderne Anlagen erreichen durch höhere Nabenhöhen windreichere Luftschichten und nutzen mit größeren Rotorblättern eine deutlich größere Fläche. In Kombination mit leistungsstarken Generatoren steigt die Energieausbeute erheblich – selbst an Standorten, die früher als ungeeignet galten. Damit wird Windkraft auch in Regionen mit moderatem Windaufkommen zu einer effizienten und wirtschaftlichen Lösung für die Energiewende.
Als 100%-Tochtergesellschaft von ForstBW denkt und handelt die Green Energy regional und langfristig und verfolgt dabei das Ziel einer akzeptierten Energiewende mit einer breiten Partizipation und Teilhabe der Bürgerschaft und der Kommunen vor Ort. Die Kommunen in der Umgebung profitieren daher auf vielfältige Weise. Zum einen unmittelbar von den Einnahmen aus der gesetzlich verankerten Kommunalabgabe gemäß § 6 EEG. Diese Mittel stehen den Gemeinden zur freien Verfügung und eröffnen Spielräume für Investitionen, die der lokalen Bevölkerung zugutekommen.
Darüber hinaus integriert die Green Energy in ihre Projekte Modelle zur finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Anwohnende haben die Möglichkeit, Anteile an den Windenergieanlagen zu erwerben und sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Auf diese Weise bleibt die Wertschöpfung in der Region.
Windkraftanlagen müssen sich an strenge Lärmschutzregeln halten. Diese sind in der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) festgelegt. In Wohngebieten liegt der Grenzwert bei etwa 35 Dezibel – das ist in etwa so leise wie Flüstern. In Mischgebieten sind rund 45 Dezibel erlaubt, vergleichbar mit normalen Haushaltsgeräuschen. Bevor ein Windpark gebaut wird, prüfen Gutachten genau, ob diese Werte eingehalten werden.
Moderne Windräder sind deutlich leiser als ältere Modelle. Verbesserte Schalldämmung und optimierte Rotorblätter sorgen dafür, dass das Geräusch schon in wenigen hundert Metern kaum wahrnehmbar ist. Außerdem überdecken andere Geräusche wie Wind in den Bäumen oder Straßenverkehr den Klang der Rotoren.
Die Hersteller arbeiten ständig daran, die Anlagen noch leiser zu machen. Forschung und Entwicklung sorgen dafür, dass Windkraft immer leiser und umweltfreundlicher wird.
Weiterführende Infos: Windenergie und Schall – Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Windenergieanlagen erzeugen neben hörbaren Geräuschen auch tieffrequente Schallwellen, die unterhalb der menschlichen Hörgrenze liegen. Diese sogenannten Infraschallwellen haben Frequenzen unter 20 Hertz – das menschliche Ohr nimmt Schall erst ab etwa 16 Hertz wahr, während der Hörbereich bis rund 20.000 Hertz reicht. Alles darunter ist für uns nicht hörbar, aber technisch messbar.
Infraschall ist nichts Ungewöhnliches:
Er kommt in der Natur häufig vor, etwa bei Gewittern oder auch Wasserfällen. Auch im Alltag sind wir ständig von Infraschall umgeben – verursacht durch Straßenverkehr, Autos, Flugzeuge, Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Klimaanlagen. Die Werte, die dabei entstehen, sind oft deutlich höher als die von Windkraftanlagen.
Wie stark ist der Infraschall von Windrädern?
Durch gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern liegen die Infraschallwerte weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Messungen zeigen, dass die Belastung im Vergleich zu alltäglichen Quellen minimal ist.
Gesundheitliche Auswirkungen?
Langzeitstudien, unter anderem von den Landesämtern für Gesundheit in Bayern und Baden-Württemberg sowie internationale Untersuchungen, kommen zu einem klaren Ergebnis: Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall gesundheitsschädlich ist. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht derzeit keinen Zusammenhang zwischen Infraschall in diesen Größenordnungen und gesundheitlichen Risiken.
Weiterführende Infos: Windenergie und Schall – Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Beim Betrieb von Windkraftanlagen kann es durch die Drehung der Rotorblätter zu einem sogenannten Schattenwurf kommen. Dieser entsteht, wenn die Sonne scheint und die Rotorblätter bewegte Schatten auf Gebäude oder Flächen werfen. Solche Effekte werden als „Schattenschlag“ bezeichnet und können von manchen Menschen als störend empfunden werden.
Schattenwurf hat keine gesundheitlichen Auswirkungen. Studien und Praxiserfahrungen zeigen, dass er lediglich eine optische Beeinträchtigung darstellt, aber keine Risiken für Augen, Kreislauf oder Psyche verursacht. Die Wahrnehmung ist zeitlich stark begrenzt, da der Effekt nur bei direkter Sonneneinstrahlung und bestimmten Sonnenständen auftritt.
In Deutschland gelten klare gesetzliche Vorgaben:
- Maximal 30 Stunden pro Jahr und höchstens 30 Minuten pro Tag dürfen bewegte Schatten auf Wohngebäude fallen.
- Um diese Grenzwerte einzuhalten, sind automatische Abschaltsysteme Standard. Sobald die zulässige Zeit erreicht ist, stoppt die Anlage vorübergehend.
- Zusätzlich werden Schattenprognosen bereits in der Planungsphase erstellt, um betroffene Bereiche zu identifizieren und zu minimieren.
Moderne Windparks nutzen intelligente Steuerungen, die Sonnenstand, Wetterdaten und Betriebszeiten berücksichtigen. So wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten und die Belastung für Anwohner auf ein Minimum reduziert wird.
Windkraftanlagen dürfen nicht einfach in Wasserschutzgebieten gebaut werden. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben: In der engsten Schutzzone (Zone I) ist der Bau grundsätzlich verboten, in den äußeren Zonen (II und III) nur unter strengen Auflagen. Vor jeder Genehmigung prüfen Behörden genau, ob die Trinkwasserversorgung und das Grundwasser sicher bleiben.
Vor dem Bau wird zudem eine umfassende hydrogeologische Untersuchung durchgeführt. Sie stellt sicher, dass keine Risiken für Quellen oder Grundwasser entstehen. Zusätzlich gelten technische Schutzmaßnahmen:
- Abdichtungen und Auffangsysteme verhindern, dass Baustoffe oder Öle in den Boden gelangen.
- Regelmäßige Wartungen und automatische Überwachungssysteme melden sofort, falls Flüssigkeiten austreten.
- Beim Rückbau wird das Fundament entfernt und der Boden fachgerecht wiederhergestellt.
Mit diesen Vorgaben und modernen Schutztechniken ist der Betrieb von Windkraftanlagen auch in sensiblen Regionen sicher. Studien und Praxiserfahrungen zeigen: Wasserschutz und Windenergie lassen sich problemlos miteinander vereinbaren.